Vor gut einem Jahr fand die erste Produktivsetzung der MaKo 2022 statt. Mit großem Aufwand wurden Prozesse angepasst, neue Prozesse implementiert und ganze Aufgabenbereiche an andere Marktrollen übergeben.
Nun hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 21.12.2020 „BK6 20 160 – Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom“ neue Vorgaben geliefert, die aufgrund der Komplexität und des Umfangs vom BDEW auch bereits „MaKo 2022“ getauft wurden.
Wie auch bei der MaKo 2020 wurden hierbei zahlreiche bestehende Prozesse der GPKE, MPES, WiM Strom und der MaBiS überarbeitet, sowie auch neue Prozesse vorgegeben.
Was sind die Inhalte der MaKo 2022?
GPKE:
- Präzisierung: Vollmachten im Use-Case Kündigung
- Aufteilung: Prozess Lieferende (LF an NB und NB an LF)
- Anpassung: Prozess Lieferbeginn (Vorgehen Identifikation von Neuanlagen)
- Anpassung: Netznutzungsabrechnung (teilweise Korrektur ohne Storno, elektrische Preisblätter)
- Neue Prozesse: Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperren/Entsperren)
- Anpassung: Prozesse zum Austausch von Konfiguration und Parametrierungen (Änderung des Bilanzierungsverfahren, Neu: Austausch von Zählzeitdefinitionen, Änderung Konzessionsabgabe (separater Use-Case))
- Neuer Prozess: Austausch von Kommunikationsdaten via EDIFACT
- Anpassung: Asynchronmodell (Anpassung Fristen und lückenlose Zuordnung zu einem BK)
WiM Strom:
- Anpassung: Anforderung und Übermittlung von Werten (Anpassung Intervalle und Fristen)
- Neue Prozesse/neue Marktrolle: Anfrage und Übermittlung von Werten durch und an den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers
- Anfrage-, Angebots-, und Bestellprozess
- Übermittlung von Werten
- Beendigung der Übermittlung
- Neue Rolle: Energieserviceanbieter (ESA) = Energiedienstleister/Energiedatenmanager
MPES:
- Konkretisierung: Tranchendefinition (100% Tranchen entfallen)
- Aufteilung: Prozess Lieferende (analog GPKE)
- Anpassung: Umgang mit ausgefederten EEG-Anlage in der Direktvermarktung (Einarbeitung bestehender Umsetzungsfragen)
MaBiS:
- Konkretisierung: Normierte synthetische SLP/SEP
- Konkretisierung: Verschiebung der Use-Cases „Übermittlung der Liste der Profildefinitionen vom NB an MSB“ und „Übermittlung von normierten Profilen vom NB an MSB“ aus WiM Strom in MaBiS
- Konkretisierung: Ergänzung des Kapitels „Austauschprozesse für den bilanzieren Ausgleich im Rahmen des Redispatch“
Übergreifend:
- Dokumentenpflege:
- Einarbeitung von bestehenden Umsetzungsfragen und Integration in die Use-Cases
- Konkretisierung und redaktionelle Anpassungen
- Weitere Dokumente:
- Neu: Preisblätter
- Überarbeitet: Zuordnungsvereinbarung zw. VNB und BKV (Anlage 5c)
- Überarbeitet: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch – EDI (Anlage 5b)
- Überarbeitet: Netznutzungsvertrag – Entnahme (Anlage 5a)
- Neu: Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanzieren Energiemengenzuordnung für Elektromobilität – NZR-EMob (Anlage 6)
Die 5 Schwerpunkte der MaKo 2022
1. Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung
Besonders herauszuheben sind z.B. die neuen Prozesse zur „Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperren/Entsperren)“. Dadurch entfällt zukünftig die Notwendigkeit bilaterale und individuelle Lösungen zu implementieren, um einen automatisierten Prozessablauf zu gewähren.
2. Initialübermittlung und Aktualisierung der Kommunikationsdaten
Auch die neuen Prozesse zur „Initialübermittlung und Aktualisierung der Kommunikationsdaten“ werden bereits von vielen Marktteilnehmern begrüßt. Allerdings sind diese in der geplanten Ausprägung nur auf die Rollen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber beschränkt. So geht man seitens BDEW schon jetzt davon aus, dass die Prozesse noch einmal auf weitere Rollen ausgeweitet und ggf. auch komplett technisch (z.B. Blockchain oder zentraler Verzeichnisdienst) überarbeitet werden.
3. Preisblätter
Daneben kann auch die Einführung der „Preisblätter“ zwischen Netzbetreibern und Lieferanten zukünftig die Automatisierung der Rechnungseingangsprüfung erleichtern.
4. Austausch von Zählzeitdefinitionen
Mit den neuen Prozessen zum „Austausch von Zählzeitdefinitionen“ wird die Information ausgetauscht, auf welche Register zu welcher Zeit die Energie erfasst werden soll. Ein Lieferant kann zukünftig diese Zählzeitdefinitionen für Marktlokationen mit intelligenten Messsystemen bestellen und hat somit leichter die Möglichkeit seinen Kunden tagesparameterabhängige oder lastvariable Tarife anzubieten. Somit kann er den Anreiz zur Energieeinsparung schaffen, bzw. zur Steuerung des Energieverbrauchs anregen.
5. Energieserviceanbieter
Spannend wird sein, wie die neue Marktrolle des Energieserviceanbieters im Markt gelebt wird und wie die damit verbunden Prozesse zur Übermittlung von Werten genutzt werden.
Wie geht es weiter mit MaKo 2022?
Mit den Vorgaben der MaKo 2022 sollen u.a. Prozesse standardisiert, weitere Automatisierung ermöglicht und bessere Datenqualität erzielt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass vorher zahlreiche Anpassungen an den IT-Systemen vorgenommen werden müssen.
Die groben prozessualen Vorgaben hierfür sind mit dem Beschluss „BK6 20 160“ bereits vorgegeben.
In den kommenden Wochen und Monaten werden auf dieser Basis nun seitens BDEW Anwendungshilfen entwickelt, Datenformate, Entscheidungsbaumdiagramme, uvm. konsultiert und veröffentlicht, die die weitere Basis für die organisatorische und systemseitige Umsetzung liefern.
Zusammengefasst beinhaltet die MaKo 2022 einige größere, aber auch viele kleinere Änderungen und Erweiterungen der bestehenden Prozesse und es wird eine nicht zu unterschätzende Aufgabe sein, bei der es sich lohnt, sich frühzeitig um Analyse, Konzeption und Umsetzung zu kümmern.