22. Dezember 2023

MaKo 2024 – Drei Kerninhalte, die Sie kennen sollten

Die Vorhaben zum Erreichen der Energiewende erhöhen die Belastung der Stromverteilernetze, da Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Batteriespeicher höhere Leistungen benötigen. Zudem steigt die gleichzeitige Netznutzung. Um Stromausfälle zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten sind Steuerungsinstrumentarien für Netzbetreiber erforderlich. Im Bedarfsfall kann so die Leistungsaufnahme von Geräten, die hohe Leistungen verlangen, reduziert werden.

Ohne solche Steuerungsinstrumente könnte es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung von Netzanschlüssen kommen. Leistungserhöhungen für Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen würden von Netzbetreibern ohne möglicherweise sonst nicht genehmigt. Durch die neuen Steuerungsinstrumente ändert sich zwangsläufig auch die Kommunikation zwischen den Marktpartnern. Im Folgenden werden diese Änderung dargestellt.

Die drei Schwerpunkte der MaKo 2024

1. Paragraf 14a EnWG

In diesem Paragrafen wird die Steuerung von technischen Ressourcen (Wärmepumpen, Ladesäulen etc.) über intelligente Messgeräte bzw. Smart Meter Gateways vorgegeben. Die technischen und steuerbaren Ressourcen müssen in der Marktkommunikation abgebildet werden.

2. API-Webdienstschnittstelle

Im Rahmen des Universalbestellprozesses müssen die neu eingeführten API-Webdienste zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen genutzt werden. Dies findet nur im Use-Case Steuerbefehl vom Netzbetreiber oder Lieferant an den Messstellenbetreiber statt.

3. AS4 (Applicability Statement 4)

Zur sicheren und schnellen Übertragung von EDIFACT-Nachrichten wurde zum 01.10.2023 die Umstellung der Marktkommunikation von E-Mail auf AS4 gestartet. Zum 01.04.2024 muss die Kommunikation über das AS4 Protokoll umgesetzt sein. Das AS4 Protokoll basiert auf AS2 und OASIS ebMS 3.0 (Electronic Business Messaging Service).

Welche Formate ändern sich? Ein Überblick.

API-Webdienste:

-Wird zum 01.04.2024 neu eingeführt

-Verpflichtend für den Universalbestellprozess

Regelungen zum Übertragungsweg:

-AS4 ist ab 01.10.2023 nutzbar und ab 01.04.2024 verpflichtend

-EDIFACT-Versand anstatt über E-mail per Direktkommunikation zwischen Marktpartnern

-GPKE, MaBiS, WiM und MPES sind betroffen

Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 2.1:

-AS4 darf für Redispatch EDIFACT Nachrichten genutzt werden, wenn sich die Marktpartner darauf einigen

-Marktpartner müssen durch eine CA (Certificate Authority) anstelle der PARTIN verifiziert werden

MSCONS:

-Prüfidentifikator und Mengenangabe für Energiemengen wurden zur Ermittlung der Preisobergrenze ergänzt

-Segmente und Bedingungen im Fall von Korrekturenergiemengen angepasst und entfernt

Codelisten der Artikelnummern und Artikel-ID:

-Durch die Integration von Steuerbaren Ressourcen wurden Artikel-IDs für alle vorhanden Konstrukte ergänzt

-Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende werden alle Artikel-IDs nach dem neuen MsbG angepasst

-Falsche Beschreibung in Bezug auf Wandler korrigiert

Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten:

-Fehlerkorrekturen für GPKE, WiM und Sperrprozesse Gas

-Durch Zusatz neuer Artikel-IDs werden neue Prüfschritte benötigt

-Aufgrund der Anpassung des MsbG ist das Kapitel „Abrechnung Messstellenbetrieb gegenüber dem NB“ erforderlich

INVOIC / REMADV:

-Abrechnung des Messstellenbetriebs mit iMS wird erweitert

-Falsche Segmentnamen wurden korrigiert

PRICAT:

-Preisblätter können vom MSB an den NB ab dem 01.04.2024 übermittelt werden

-Hinweise wurden zu prüfbaren Voraussetzungen angepasst

UTILMD MaBiS AHB:

-Wegfall des Segments „Abwicklungsmodell“ in der Stammdatensynchronisation, da der ÜNB diese Information nicht mehr vorhält oder verarbeitet

UTILMD GAS MIG:

-Neue Transaktionsgründe, da Grund-/Ersatzversorger über Grund informiert werden, warum MaLo in EoG fällt

-Betriebszustand der MaLo muss mitgeteilt werden

-RFF-Segment fällt weg, da in Sparte GAS immer max. eine MaLo kommuniziert wird

UTILMD GAS AHB:

-Die Segmente Daten der Marktlokation fallen weg, diese Daten werden nicht übertragen

-Erweiterung zur Sicherstellung der Kundenwertermittlung bei Übertragung Standardlastprofil

-Anpassung wegen Übermittlung max. einer MaLo

UTILMD STROM MIG:

-Neuer Transaktionsgrund (Marktlokation nicht bilanzierungsrelevant)

-Neue Prüfidentifikatoren für MSB Abrechnungsdaten

-Kategorie des MSB muss bekannt sein

-Technische und steuerbare Ressourcen müssen mitgeteilt werden

UTILMD STROM AHB:

-Technische Ressourcen besitzen in den Anwendungsfällen keine Stammdaten und benötigen so auch kein Segment

(Anpassungen zur besseren Integration und Transparenz von technischen Ressourcen nach Paragraf 14a EnWG.)

-Neue Anwendungsfälle und Anpassungen für MSB Abrechnungsdaten

-Kategorie des MSB muss bekannt sein

-Anpassungen für den Messstellenbetreiber (MSB), um die Jahresverbrauchsprognose (JVP) des Netzbetreibers (NB) zu kennen, wenn für die Marktlokation noch keine drei Jahre Verbrauchswerte vorliegen

-Änderungen im Bereich der Stammdatensynchronisation, da der ÜNB das Abwicklungsmodell nicht mehr vorhält oder verarbeitet

-Einführung der Zuordnung zu einem Zählzeitregister, um eine korrekte Zuordnung der Konzessionsabgabe zu ermöglichen

-Entfernung des Codes Z52 aus den Anwendungsfällen, da auf einer Marktlokation keine Schaltzeitdefinition vorhanden sein kann

-Anpassungen, damit der MSB trotzdem Stammdaten erhält, auch wenn er diese in einer bestimmten Segmentgruppe nicht anfragen kann

UTILITS MIG:

-Versionsänderung

-Anpassungen für Einspeiser mit PV-Anlagen aufgrund von EEG

UTILITS AHB:

-Versionsänderung

-Anpassungen für Einspeiser mit PV-Anlagen aufgrund von EEG

CONTROL/APERAK AHB:

-Es wurden spezifische Nutzungseinschränkungen für bestimmte Codes hinzugefügt, die sich auf die Anwendung dieser Codes in bestimmten Szenarien beziehen

-Weitere Änderungen beziehen sich auf die Übermittlung von Arbeits- und Leistungswerten bei unterjährigen Lieferantenwechseln von Marktlokationen, deren Bilanzierungsgrundlage RLM ist

PARTIN MIG

-Die Zieladresse für die Kommunikation der erfolgreichen Einrichtung eines Steuerbefehls gemäß GPKE III wird in den Prozessschritten 4, 5 und 6 des Kapitels 5.1.1 UC: Steuerbefehl vom Netzbetreiber oder Lieferanten an den Messstellenbetreiber aufgenommen.

PARTIN AHB:

-Entfernung spezifischer Zeilen aus der PARTIN im Zusammenhang mit dem AS4-Kommunikationsparameter, da der Austausch der Zertifikate ausschließlich über die Verzeichnisdienste erfolgt

-Die Zieladresse für die Kommunikation der erfolgreichen Einrichtung eines Steuerbefehls gemäß GPKE III wird in den Prozessschritten 4, 5 und 6 des Kapitels 5.1.1 UC: Steuerbefehl vom Netzbetreiber oder Lieferanten an den Messstellenbetreiber aufgenommen

Wie geht es weiter mit MaKo 2024?

Der Formatwechsel zum 01.04.2024 beschäftigt sich mit drei Hauptthemen. Durch die diversen Einsätze von erneuerbaren Energien und mehr Möglichkeiten, diese zu verbrauchen und zu speichern, werden Anpassungen zukünftig rund um Paragraf 14a EnWG gefestigt.

Die Umsetzung zum Paragraf 14a EnWG bietet den Grundbaustein für den Einsatz von technischen und steuerbaren Ressourcen.

Die Einführung der API-Webdienstschnittstelle und die Umstellung auf das AS4 Protokoll werden die Sicherheit und Effizienz der Kommunikation verbessern. Zukünftig werden auch weitere Prozesse und andere Sparten durch diese Technologie angepasst und verbessert.

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Ein Beitrag von:

Julian Runkel

Julian Runkel ist als Software Developer im Bereich Utilities tätig. Sein Schwerpunkt liegt in der Unterstützung bei Formatwechseln sowie in der Optimierung und Weiterentwicklung bestehender Prozesse.
Alle Beiträge von: Julian Runkel und Tim Martin

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