Eckdaten und wesentliche Veränderungen
Zum Ende des Jahres 2018 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegung zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) veröffentlicht.
Das Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG) als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) verändert für die Unternehmen und Dienstleister der Energieversorgung zum 01.12.2019 Prozesse, Systeme und Strukturen in allen relevanten Marktrollen. Nach der Umsetzung des Interimsmodells (Markt- und Messlokation) steht den Energieversorgungsunternehmen eine wichtige regulatorische Veränderung bevor: „Die Marktkommunikation 2020 (MaKo 2020)“, als Vorstufe des Zielmodells.
Die wesentlichen Veränderungen und Anforderungen der MaKo 2020 bestehen in den grundlegend geänderten Datenaustauschprozessen und der Überarbeitung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) und die Wechselprozesse im Messwesen (WiM).
Marktkommunikation im Wandel
Die Form der Marktkommunikation verändert sich insofern, dass eine „sternförmige“ Kommunikation aus dem Backend des Messstellenbetreibers die bekannte „kettenförmige“ Kommunikation ablösen wird:
- Die Messdatenhoheit für Strom liegt hauptverantwortlich beim Messstellenbetreiber.
- Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für die Sammlung, Aufbereitung und Verteilung der Messdaten an alle berechtigten Stellen und für alle vorhandenen Messeinrichtungen (kME, mME, iMS).
- Die Energiemengenbilanzierung aller Messlokation mit iMS übernimmt der Übertragungsnetzbetreiber.
Aber nicht nur für die Messwertbereitstellung bedeutet die MaKo 2020 große Veränderungen. Viele weitere Prozesse entstehen neu, werden maßgeblich angepasst und erweitert. Als Beispiel der neue Prozess „Lieferschein“, welcher Energiemengen u. ggf. Leistungswerte enthält und als vorgelagerter Prozess zur Netznutzungsabrechnung zu sehen ist. Außerdem wurden Fristen bei bestehenden Prozessen angepasst, woraus sich ggf. ableitbare Prozessautomatisierungen ergeben können. Die regulatorischen Anpassungen bedeuten somit eine ganze Reihe an Veränderungen für die Dienstleister der Versorgungsindustrie.
Wie geht es weiter und was bedeutet das für Sie als Energieversorgungsunternehmen?
Es ist absehbar, dass die Komplexität im deutschen Energiemarkt mit der Einführung der MaKo 2020 zunehmen wird. Steigende Aufwände in den Marktprozessen, an den Datenaustauschprozessen und -formaten und in den IT-Systemen, sind Auswirkungen der Digitalisierung der Energiebranche.
Roadmap MaKo 2020
Die Konsultation durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 01.02.2019 begonnen und wird die erforderlichen Veränderungen in den Datenformaten zur Umsetzung der MaKo 2020 zum 01.04.2019 als weiteren Baustein liefern.
Die MaKo 2020 ist sicherlich auch eine Basis, auf der zukünftige Themen aufbauen werden. Grundlage der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des GDEW (MaKo 2020) ist der Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.12.2018.